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FROHE WEIHNACHTEN!



Unsere Überflussgesellschaft brachte uns auf die Idee, unserer Kundschaft zu Weihnachten etwas Besonderes zu schenken. Die Westermann AG hat für Sie eine Patenschaft bei World Vision übernommen.

Unser Patenkind heisst Margad, ist 7 Jahre alt und lebt in der Mongolei. In der Schule ist ihr Lieblingsfach Mathematik, ihr Lieblingsspielzeug sind Puppen. Wir hoffen, dass sich unsere KundInnen und PartnerInnen über die Patenschaft genauso freuen wie wir, und wünschen allen eine frohe Weihnacht!

Weitere Details zum World Vision-Projekt gibt es hier: Projekt.pdf

Veröffentlicht in Landistuhl News | Eintrag vom 18.12.2006 17:44




ZUM EINLESEN: LANDISTUHL ALS BIBLIOTHEKSELEMENT



Ob Architekt oder angehender Eigenheim-Besitzer: Wer stilvoll planen will, baut den Design-Klassiker von Hans Coray bereits in die Pläne ein. Zu diesem Zweck verschenkt Westermann CD-Boxen mit allen gängigen CAD- und Visualisierungsdaten des Landistuhls.

Von dem als Inserat in der Dezemberausgabe der Architektur- und Design-Zeitschrift Hochparterre erschienenen Angebot wird rege Gebrauch gemacht. Sie können die CD-Box freilich auch direkt über unser Kontaktformular bestellen.

Hochparterre-Inserat als PDF-File

Veröffentlicht in Landistuhl News | Eintrag vom 12.12.2006 16:31




JETZT BESTELLEN: LANDISTUHL-FLYER



Der neue Landistuhl-Flyer ist da! Sie können das Leporello mit unserem Kontaktformular per Post bestellen. Oder direkt hier als PDF-File downloaden.

Veröffentlicht in Landistuhl News | Eintrag vom 12.12.2006 15:04




RICHTIGSTELLUNG ZUM RECHTESTREIT



Am 23. November berichtete die Zürichsee-Zeitung über das Comeback des Landistuhls. Der Artikel enthält ein paar Ungenauigkeiten, die wir ob der komplizierten Sachlage niemandem verübeln wollen, zu denen sich aus unserer Sicht aber folgende Präzisierungen aufdrängen:

Die Firma Blattmann hatte nie das Vervielfältigungs- und Vertriebsrecht für den Landistuhl. Hans Coray war unbestritten der alleinige Autor des Landi-Stuhls. Nach seinem Tod gingen die Urheberrechte an seine Erben über.
Weil Ernst Blattmann nach dem Konkurs der Metalight AG mehr als 1500 neue Stühle produzierte oder aus bestehendem Material zusammensetzte und zum Kauf anbot, intervenierte die Witwe von Coray als Eigentümerin der Urheberrechte. Sie forderte die ihr zustehenden Lizenzgebühren ein und wollte dies vertraglich regeln.
Wie schon bei Hans Coray weigerte sich Blattmann auch diesmal, eine Entschädigung zu entrichten. Nach einigem Hin und Her behauptete er plötzlich, Coray hätte damals die Urheberrechte an seine Firma abgetreten und die Witwe besitze keinerlei Rechte. Für sie blieb nur noch der Gang ans Obergericht. Der Richter entschied zu Gunsten von Henriette Coray.

Veröffentlicht in Geschichte News | Eintrag vom 11.12.2006 12:17


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